Wir arbeiten zurzeit an einer neuen Webseite. Bis zur endgültigen Fertigstellung bitten wir noch um etwas Geduld.
Das Vorstandsteam GEB setzt sich im Schuljahr 2022/2023 wie folgt zusammen:
auf der Homepage des Gesamtelternbeirats der Herrenberger Schulen!
Das VorstandsteamistüberdieMailadressevorstand@geb-herrenberg.debzw.das→Kontaktfor-mulardieser Seite erreichbar.
•Tamara Groß •Nancy Hoffmann •Eva Ortlieb
•Vanessa Scholz •Franziska Seefried •Simone van de Nobelen
Der Gesamtelternbeirat Herrenberg ist der Zusammenschlussder Elternbeirätinnen und Elternbeiräte von
Termine
DienächsteSitzungdesGesamtelternbeirats(Gremium)findetvoraussichtlichimOktober/No-vember2023statt.EineEinladungzurSitzungerhaltendieVorsitzendendereinzelnenElternbei-räte und ggf. die GEB-Delegierten der einzelnen Schulen.InderjeweilserstenSitzungdesneuenSchuljahrswirdderVorstandbzw.dasVorstandsteamge-wählt.ÜberEureUnterstützungim Vorstand,einem ArbeitskreisundindenGremiumssitzungenfreuen wir uns!
DerGesamtelternbeiratderSchulen(GEB)vertrittdieInteressenderElternvonmehrals4000 SchülerinnenundSchülergegenüberdenSchulen,demSchulträger(StadtHerrenberg)undden Schulbehörden. Das →Landes-Schulgesetz liefert dazu die Bestimmungen.DerGEBderStadtHerrenberghat28Mitglieder.Jededer14Schulen,imVerwaltungsbereich undinZuständigkeitderStadtHerrenbergalsSchulträger,entsendetzwei Vertretungen.Dassind inderRegeldieVorsitzendendendesSchul-Elternbeirates.DieElternbeirätinnenundElternbei-rätederSchulenkönnenaberauchspezielle VertretungenalsMitgliederentsenden.Circazweimal imSchuljahrtreffensichdieMitgliederdesGEBausallenHerrenbergerSchulenanwechselnden Schulstandorten.DerGEBwirdjedesJahrneuzusammengesetzt.AlleMitgliederdesGEBsindehrenamtlichtätig und erhalten keine Aufwandsentschädigung.
Dafür ist der GEB zuständig:
•Themen beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers betreffen.•Vorschläge,AnregungenundEmpfehlungenvonallgemeinerBedeutungandenSchulträger oder das Schulamt richten.•Mitwirken bei der Festlegung der beweglichen Ferientage.•Entwicklung des örtlichen Schulwesens mitgestalten.
•Themen beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers betreffen.•Vorschläge, Anregungen und Emp-fehlungen von allgemeiner Bedeu-tung an den Schulträger oder das Schulamt richten.•Mitwirken bei der Festlegung der be-weglichen Ferientage.•Entwicklung des örtlichen Schulwe-sens mitgestalten.
Dafür ist der GEB zuständig:
DerGesamtelternbeiratderSchulen (GEB)vertrittdieInteressenderEltern vonmehrals4000Schülerinnenund SchülergegenüberdenSchulen,dem Schulträger(StadtHerrenberg)undden Schulbehörden.Das→Landes-Schulge-setz liefert dazu die Bestimmungen.DerGEBderStadtHerrenberghat28 Mitglieder.Jededer14Schulen,imVer-waltungsbereichundinZuständigkeit derStadtHerrenbergalsSchulträger, entsendetzweiVertretungen.Dassind inderRegeldieVorsitzendendendes Schul-Elternbeirates.DieElternbeirätin-nenundElternbeirätederSchulenkön-nenaberauchspezielleVertretungenals Mitgliederentsenden.Circazweimalim SchuljahrtreffensichdieMitgliederdes GEBausallenHerrenbergerSchulenan wechselnden Schulstandorten.DerGEBwirdjedesJahrneuzusam-mengesetzt.AlleMitgliederdesGEB sindehrenamtlichtätigunderhalten keine Aufwandsentschädigung.