DerGesamtelternbeiratderSchulen(GEB)vertrittdieInteressenderElternvonmehrals4000 SchülerinnenundSchülergegenüberdenSchulen,demSchulträger(StadtHerrenberg)undden Schulbehörden. Das →Landes-Schulgesetz liefert dazu die Bestimmungen.DerGEBderStadtHerrenberghat28Mitglieder.Jededer14Schulen,imVerwaltungsbereichund inZuständigkeitderStadtHerrenbergalsSchulträger,entsendetzweiVertretungen.Dassindin derRegeldieVorsitzendendendesSchul-Elternbeirates.DieElternbeirätinnenundElternbeiräte derSchulenkönnenaberauchspezielleVertretungenalsMitgliederentsenden.Circazweimalim SchuljahrtreffensichdieMitgliederdesGEBausallenHerrenbergerSchulenanwechselnden Schulstandorten.DerGEBwirdjedesJahrneuzusammengesetzt.AlleMitgliederdesGEBsindehrenamtlichtätig und erhalten keine Aufwandsentschädigung.
Dafür ist der GEB zuständig:
•Themen beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers betreffen.•Vorschläge,AnregungenundEmpfehlungenvonallgemeinerBedeutungandenSchulträger oder das Schulamt richten.•Mitwirken bei der Festlegung der beweglichen Ferientage.•Entwicklung des örtlichen Schulwesens mitgestalten.
•Themen beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers betreffen.•Vorschläge, Anregungen und Emp-fehlungen von allgemeiner Bedeu-tung an den Schulträger oder das Schulamt richten.•Mitwirken bei der Festlegung der be-weglichen Ferientage.•Entwicklung des örtlichen Schulwe-sens mitgestalten.